Eingangsvoraussetzungen für die Weiterbildungbildung zur Supervisorin/ zum Supervisor und Coach

Die Weiterbildung beginnt mit der Teilnahme an einem der beiden Module der Stufe I der Supervisionsweiterbildung (Leiten und Beraten von Gruppen und Teams oder Coaching). Um eines der beiden Module als ersten Teil der Supervisionsweiterbildung zu besuchen zu können, müssen die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Supervisorin/ zum Supervisor (DGSv) vor Beginn der Stufe I vorliegen und nachgewiesen werden. Diese sind:

Ausnahmen z.B. bezüglich des Hochschulabschlusses gemäß den Standards der DGSv sind im Einzelfall möglich. Bitte informieren Sie sich bei uns.